⇒ www.u-berg.at ⇒ 2009 ⇒ presse⇒ Stellungnahme Polizei
Stellungnahme der Sicherheitsdirektion Kärnten zum Ulrichsbergtreffen
Die Unterstellung, dass die Veranstalter des Ulrichsbergtreffens oder ihnen nahestehende Organisationen gute Kontakte zur österreichischen Polizei haben sollen, entbehrt jeder Grundlage und wird zurückgewiesen.

Zur Ausforschung des bzw. der unbekannten Urheber der Homepage http://xxx.alpen-donau.info sind umfangreiche Ermittlungen im Gange, Anlassberichte an die StA beim LG Wien wurden und werden laufend erstattet.

Die Problematik zur Ausforschung der Täterschaft besteht darin, dass die Seite auf einem Server in den USA gehostet ist und sich der bzw. die Urheber von http://xxx.alpen-donau.info mangels dortiger Strafbarkeit bis jetzt erfolgreich dem Zugriff der österreichischen Sicherheitsbehörden entziehen konnten. Eine Sperre der Seite ist sowohl aus rechtlichen alsauch aus technischen Gründen in Österreich nicht möglich.

Das Ulrichsbergtreffen war und ist als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes angemeldet. Seitens der eingesetzten Polizeikräfte wurden die Veranstalter angehalten ihrer in § 11 Versammlungsgesetz statuierten Verpflichtung rechtswidrige Aktivitäten zu unterbinden nachzukommen. So konnten in den letzten Jahren Übertretungen des Verbots- bzw. des Abzeichengesetzes im Rahmen des Ulrichsbergtreffens hintangehalten werden.

In den vergangenen Jahren kam es auf der anderen Seite zu Aktivitäten der Gegner des Ulrichsbergtreffens. Diese werden vom "AK gegen den Kärntner Konsens" unter dem Titel "Antifaschistische Aktionstage" veranstaltet und umfassten eine Reihe von - zum Teil auch unangemeldeten - Versammlungen, die in Klagenfurt aber auch auf dem Ulrichsberg stattfanden. Im Zuge dieser Gegenaktivitäten kam es in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch (z. B. Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, Störung einer Versammlung) und zu Verwaltungsstrafanzeigen.

Die Polizei hat die gesetzliche Aufgabe, Versammlungen im Sinne und in Ausübung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit, für die jeweiligen Versammlungsteilnehmer, zu gewährleisten und etwaige Störungen hintanzuhalten.

Auch bei den in den kommenden Tagen stattfindenden Versammlungen wird die Polizei gewährleisten, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für alle gewahrt wird. Gegen strafbare Handlungen - von wem immer sie auch begangen werden - wird hingegen konsequent und mit allen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln eingeschritten.

"die jüdische" 18.09.2009 10:05

http://www.juedische.at