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Kärntner SlowenInnen / Koroški/e Slovenci/ke

Koroški/e Slovenci/ke so na Koroškem "strah" KHD-ja, KAB-a in drugih sorodnih organizacij. Člen 7 Avstrijske državne pogodbe je bil od vsega začetka in ostal do dandanes kamen, ob katerega se spotika koroška politika. Najvidnejši primer so dvojezični krajevni napisi, katere določeni enojezični/e Korošci/ke še vedno istovetijo z odstopom teritorija Jugoslaviji oz. Sloveniji.
Izpodrivanje slovenščine se je začelo že sredi 19. stoletja, pri čemer je šola igrala od nekdaj pomembno vlogo. Zatiranje slovenskega naroda na Koroškem je dozivelo višek, ko je leta 1938 prišel na oblast nemški nacionalsocializem. V koncentracijska taborišča je bilo prisilno izseljenih okrog 300 slovenskih družin iz Koroške. Že leta 1939/40 so dezertirali prvi slovenski koroški vojaki iz "wehrmacht-a" ter zbežali v tedanjo Jugoslavijo. Po Hitlerjevem napadu na Jugoslavijo so se skrivali po koroških Karavankah - nastali so prvi partizanski kadri. Borba koroških partizanov/k predstavlja edini organižirani oborozeni odpor na področju današnje Avstrije.

Sie sind die Angst von Kärntner Heimatdienst, Kärntner Abwehrkämpferbund & ähnlichen Vereinen - die Kärntner SlowenInnen. Auf ihren im Artikel 7 des Staatsvertrages garantierten Rechten trampelt die Kärntner Politik schon seit dessen Abschluss herum. Prominenetestes Beispiel sind die zweisprachigen Ortstafeln, deren Aufstellung - trotz eines eindeutigen Urteils des Verfassungsgerichtshof - hintertrieben wird. Der "deutsch-Kärntner"-Wahn, dass eine zweisprachige Ortstafel dasselbe sei, wie eine Gebietsabtretung an Slowenien, ist für Außenstehende nicht nachvollziehbar, dominiert aber immer noch die Landespolitik. Die SlowenInnenfeindlichkeit der einsprachigen KärntnerInnen hat eine Tradition, die weit über Haider, über den Nationalsozialismus und den sogenannten "Abwerkampf" hinausgeht - die Verdrängung des "Slowenischen", was in der Praxis vor allem die Verdrängung der Sprache bedeutete, begann bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts.

Sprache und Schulwesen / Jezik in šolstvo
"Die Schule hat wichtige Funktionen für die Entwicklung einer Volksgruppe. Lesen und Schreiben lernt man am besten in der Muttersprache. Zudem vermittelt die Schule Bildungsinhalte, die die Bindung an die eigene Volksgruppe stärken oder aber schwächen können."1 Bis 1869 war die katholische Kirche für das Schulwesen in Südkärnten verantwortlich. Der Klerus verwendete in der Kirche und im Unterricht die slowenische Schriftssprache. Mit dem "Reichsvolksschulgesetz" wurde allerdings die utraquistische Schule eingeführt. Das Prinzip dieser Schulen ist es, den Elementarunterricht zuerst in slowenischer Sprache zu halten und gleichzeitig Deutsch zu erlernen, bis dieses so gut beherrscht wird, dass der Unterricht überwiegend in Deutsch erfolgen kann.

1892 begann die Umwandlung der utraquistischen Schule in eine rein deutschsprachige Schule. Bereits mit der Einführung der utraquistischen Schule wurde eine neue Generation von LehrerInnen eingesetzt, die politisch den Liberalen zuzuordnen waren; wobei gesagt werden muss, dass in Kärnten "liberal" gleichbedeutend mit deutschnationalem Antiklerikalismus ist. Ein großer Teil der Lehrer wurde später Mitglied der illegalen Nationalsozialisten. Nach 1938 wurden sie in den Dörfer zu maßgebliche politischen Funktionären der NSDAP und verdrängten die slowenischsprachigen Geistlichen aus der Gemeindepolitik. Die Schule und die LehrerInnen können als Hauptinstrumente der "Germanisierung" Kärntens bezeichnet werden.2

SlowenInnen, die auch Deutsch sprechen konnten, hatten deutliche soziale und wirtschaftliche Vorteile, da der Beamtenapparat seit 1848 zunehmend deutschsprachig war. Daraus resultierte, dass Slowenisch in erster Linie in der Familie, mit den NachbarInnen und in der Kirche gesprochen wurde. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1938 wurde den Beamten verboten Slowenisch zu sprechen. Die Nazis übten unter dem Motto "Der Kärnter spricht deutsch!" einen sehr starken Assimilierungsdruck auf die Bevölkerung aus.3

"Aussiedlung" der Kärntner SlowenInnen / Izseljevanje koroških Slovencev/k
Listen von "nationalbewussten" SlowenInnen, also denjenigen die weiterhin auf die Verwendung ihrer Sprache und Kultur bestanden, wurden auf Grundlage der Volkszählung von 1939 zusammengestellt. Diesen Listen folgten Erhebungen, in denen das "Nationalbewusstsein" und die Aktivitäten der einzelnen slowenischen Familien registriert wurden. Diese dienten wenige Jahre später als wichtige Grundlage, um "volks- und staatsfeindliche" SlowenInnen auszusiedeln. Schon 1939 verbanden die Nazis die Vertreibung der SlowenInnen mit der Frage der Umsiedlung der deutschen Minderheit aus Südtirol und dem Kanaltal "Heim ins Reich".

"Bis zur "Volksabstimmung" am 10. April 1938 und dann noch bis April 1941 hielt sich das NS-Regime bei seinen Maßnahmen noch teilweise zurück, mit dem Überfall auf Jugoslawien entfielen jedoch die letzten außenpolitischen Rücksichten bei der Behandlung der slowenischen Minderheit in Kärnten."4

Eine Verordnung Himmlers vom 25.8.1941 ist das erste nationalsozialistische Dokument, das die Pläne zur zwangsweisen Aussiedlung der SlowenInnen aus Kärnten belegt. Am 14. April 1942 deportierten SS Truppen 186 slowenische Familien auf Viehlastern ins Sammellager Ebental in der Nähe von Klagenfurt. In dieser ersten Aussiedlungswelle wurden, wie aus NS-Unterlagen hervorgeht, 917 Kärnter SlowenInnen vertrieben.

Die Deportationen verliefen immer nach demselben Schema. Die Familien wurden zu Hause von Polizeieinheiten abgeholt und in nahe gelegene Sammellager gebracht. Von dort wurden sie in weit entfernte Lager transportiert. Viele der in den Lagern inhaftierten Männer wurden zwangsweise zur Wehrmacht eingezogen. Die Gestapo beschlagnahmte die Bauernhöfe der Deportierten und verlangte einen "freiwilligen" Verzicht auf das Eigentumsrecht, mit der Androhung bei Verweigerung die Familie in KZs einzuweisen.5

Da das Gebiet, das von den Nationalsozialisten für die Ansiedlung der Vertrieben gedacht war, von der Roten Armee 1943 zurückerobert wurde, konnten die Pläne 50.000 SlowenInnen zu deportieren nur teilweise ausgeführt werden. Insgesamt wurden fast 300 Familien, ungefähr 1300 Menschen, vertrieben. 1000 Personen wurden im Zuge der 'Entnationalisierung der SlowenInnen' eingesperrt, davon starben 200 in den Konzentrationslagern und Gefängnissen.

PartisanInnen / Partizani/ke
1939/40 desertierten die ersten slowenischen Wehrmachtssoldaten aus Kärnten und flüchteten nach Jugoslawien. Nach dem Überfall auf Jugoslawien versteckten sie sich im Kärntner Karawankengebiet und bildeten erste PartisanInnenkader.6 Der Kampf der PartisanInnen stellt zugleich den einzigen organisierten und kontinuierlichen bewaffneten Widerstand auf dem Gebiet des heutigen Österreichs dar.

Die Kärntner PartisanInnen griffen drei Jahre lang mit Überfällen und Sabotageakten, mit antifaschistischen Flugblättern und Versammlungen die NS-Herrschaft in Kärnten an. Sie sabotierten die Nachschublinien für den Angriffskrieg der Deutschen Wehrmacht gegen Jugoslawien, wodurch größere Truppenteile zur PartisanInnenbekämpfung gebunden waren und nicht mehr an der Front eingesetzt werden konnten. Darüber hinaus boten PartisanInnen fliehenden ZwangsarbeiterInnen und entflohenen KZ-Häftlingen immer wieder Zuflucht.

Gerade bei der PartisanInnenbekämpfung in Südosteuropa kam es auch immer wieder zu Kriegsverbrechen durch SS oder Wehrmacht. So auch in Kärnten. Zwei Wochen vor Kriegsende, am 25. April 1945, verübte eine SS-Polizei-Einheit auf dem slowenischen Bergbauernhof Peršmanhof in der Nähe des Loiblpasses ein Massaker an der Zivilbevölkerung. Elf Mitglieder der Familie Sadovnik, die PartisanInnen unterstützt hatten, wurden umgebracht und ihr Bauernhof niedergebrannt. Die Täter wurden nie zur Verantwortung gezogen. Jedes Jahr im Juni findet bei diesem Hof, der heute Museum und Gedenkstätte ist, eine Gedenkveranstaltung statt, bei der an den Widerstandskampf der PartisanInnen und an den Mut der slowenischen Zivilbevölkerung gedacht wird.

Entschädigungsmaßnahmen nach 1945 / Odškodnine po 1945
Die von der österreichischen Regierung eingesetzte "Historikerkommission" stellte in ihrem 2002 erschienen Bericht fest, dass "unter dem Eindruck des von den Kärntner Slowenen getragenen bewaffneten Widerstandes, der Waffenbruderschaft der slowenischen Partisanenarmee mit den Briten wie auch unter dem Eindruck der - kurzfristigen - Doppelbesetzung Kärntens durch britische und jugoslawische Truppen sowie der Gebietsforderungen Jugoslawiens" die provisorische Kärntner Landesregierung die slownischen Forderungen und Schäden anerkannte. "Namentlich genannt wurden die im April 1942 deportierten Slowenen. Ähnliche Erklärungen wurden auch hinsichtlich der Wiedererrichtung slowenischer Vereine, Organisationen und Genossenschaften getätigt."7

So wurden "arisierte" Höfe den ursprünglichen EigentümerInnen rückgestellt. Als die Gebietsansprüche auf Teile Kärntens seitens Jugoslawiens 1949 bei den anderen Alliierten auf klare Ablehnung stießen, stand die Kärntner Regierung weiteren ausständigen Entschädigungszahlungen an SlowenInnen klar ablehnend gegenüber und konnten nur durch massiven politischen Druck durchgesetzt werden.

Bis heute bestehen von NS-Opfern, so auch Kärntner SlowenInnen, immer noch Entschädigungsansprüche, die bisher nicht abgegolten wurden. Diese konnten bis zum Mai 2003 innerhalb des Allgemeinen Entschädigungsfonds für NS-Opfer angemeldet werden. Auszahlungen aus diesem Fonds an die heute schon betagten Opfer werden jedoch von der österreichischen Bundesregierung bis heute "in die Länge gezogen". Auch vom Prinzip der Antragstellung - d.h., dass NS-Opfer ihre Ansprüche wie BittstellerInnen geltend machen müssen und keinen Rechtsanspruch darauf haben - ging der Staat Österreich bis heute nicht ab. AnragstellerInnen an den Allgemeinen Entschädigungsfonds verpflichten sich noch dazu, mit einer eventuellen Auszahlung auf alle weiteren Ansprüche an Österreich zu verzichten.

Ehemalige PartisanInnen selbst können übrigens bis heute innerhalb des sogenannten "Opferfürsorgegesetzes" Leistungen beziehen. Wehrmachtsdeserteure werden bis heute jedoch nicht als Opfergruppe anerkannt, eine generelle Rehabilitierung durch die Republik lässt noch auf sich warten.

Fußnoten:
1 Augustin Malle u. Brigitte Entner, Die Kärntner Slowenen; vollständiger Text: www.uni-klu.ac.at > Anmerkungen zur Broschuere 'Die Kaerntner Slowenen', hg. vom Amt der Kaerntner Landesregierung, Volksgruppenbuero/Biro za slovensko narodno skupnost
2 vgl.: Gerhard Baumgartner u. Andreas Moritsch: Der nationale Differenzierungsprozeß in Südkärnten und im südlichen Burgenland 1850-1940, in: Werner Holzer u. Rainer Münz (Hg.): Trendwende? Sprache und Ethnizität im Burgenland, Wien 1993, 123
3 Nach der Befreiung Kärntens führte die provisorische Landesregierung unter dem Druck der Briten im Sommer 1945 das Minderheitenschulwesen ein. Zweisprachiger Unterricht wurde verplichtend für alle SchülerInnen der ersten drei Schulstufen in Südkärnten eingeführt. Diese Maßnahme, die 107 Schulen umfasste und zu einer verbesserten Verständigung zwischen den Volksgruppen führen sollte, wurde jedoch nach 1955 wieder abgeschafft. vgl.: Hellwig Valentin, Der Sonderfall. Kärntner Zeitgeschichte 1918 - 2004, Klagenfurt, Lublijana u. Wien 2005, 172.
4 Historikerkommission (Hg.): Augustin Malle, Alfred Elste, Brigitte Entner, Boris Jesih Valentin Sima, Heidi Wilscher: Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung am Beispiel von Angehörigen der slowenischen Minderheit und ihrer Verbände und Organisationen. Wien 2002.
5 vgl.: Verband ausgesiedelter Slowenen, Vertreibung und Widerstand. 1942 - 1982, Klagenfurt 1982, 33 ff..
6 vgl.: Hellwig Valentin, Der Sonderfall. Kärntner Zeitgeschichte 1918 - 2004, Klagenfurt, Lublijana u. Wien 2005, 131.
7 Historikerkommission (Hg.). Wien 2002.