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Rechtshilfetipps

Was ist eine Rechtshilfe (RH) und was macht sie?
In erster Linie ein Telefondienst, der versucht, Festgenommenen möglichst schnell rechtliche Unterstützung zukommen zu lassen. Bei den Aktionen rund um den U-Berg werden Zettel mit der Rechtshilfetelefonnummer verteilt werden, diese Nummer solltest du dir am besten mit wasserfestem Stift auf den Unterarm schreiben, damit du sie in Stresssituationen schnell bereit hast. Wenn du eine Festnahme beobachtest oder selber festgenommen wirst, dann melde dich bitte bei der RH und teile ihr deine Informationen mit.
Die Rechtshilfe versteht sich als Teil der Gegenaktivitäten rund um den U-Berg und wird versuchen, die von Repression im Vorfeld als auch während der Aktionen und danach betroffenen solidarisch zu unterstützen.

Kontrollen im Vorfeld
Schon bei der Anreise nach Kärnten/Koroška kann es passieren, dass die Polizei z.B. im Zug oder am Bahnhof eure Ausweise sehen und einen Blick in eure Rucksäcke werfen will. Grundsätzlich ist die Polizei verpflichtet, euch den Grund (Zweck + Anlass) für die 'Amtshandlung' zu nennen. Diesen wird sie aber erfahrungsgemäss schnell gefunden haben in schwammigen Begriffen wie 'Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit' oder ähnliches. Nach so einer 'Perlustrierung' habt ihr das Recht von den BeamtInnen ihre Dienstnummer zu erfahren, das ist eine Art Visitenkarte, die die Zugehörigkeit der/des BeamtIn ausweist (und im Gesetz vorgeschrieben ist: §31 Abs2 Z2 SPG).

Meist werden die PolizistInnen nach mehr fragen als euren Namen, Geburtsdatum und Meldeadresse; ihr müsst aber nichts weiteres als eben diese drei Daten angeben (§35 Abs2 SPG), da sie zur Identitätsfeststellung ausreichend sind (Achtung Minderjährige, also unter 18 Jahren: auch der Name der Eltern muss angegeben werden!). Auch ist es wahrscheinlich, dass die BeamtInnen nach den Grund eurer Fahrt nach Kärnten/Koroška, Unterkunft... fragen, auch auf diese Fragen (oder andere) müsst ihr nicht antworten, was mit keinerlei Konsequenzen verbunden ist.

Falls sie eure Kleidung nach z.B. gefährlichen Gegenständen absuchen wollen, haben Frauen das Recht, von einer Polizistin durchsucht zu werden.

Wenn einEr von euch keinen Ausweis bei sich hat: an sich gibt es für ÖsterreicherInnen keine Ausweispflicht, allerdings empfehlen wir euch, einen dabei zu haben, da die Identitätsfeststellung ohne Ausweis länger dauern kann und ihr vielleicht mit auf die nächste Wachstube müsst. Allerdings kann eine andere Person über 18, welche selber einen Ausweis mit sich führt, eure Identität bezeugen.
Personen, die weder unter den Status ÖsterreicherIn noch EU-BürgerIn fallen, müssen einen gültigen Reisepass mit sich führen.

Und ganz wichtig: Lasst euch nicht provozieren!

Demo: wie + was
Meist werden Demos in Österreich von den OrganisatorInnen polizeilich 'angezeigt', die Polizei weiß also von der Demo und kann sich dementsprechend darauf vorbereiten (z.B. Straßensperren...). Eine polizeiliche 'Genehmigung' ist für eine 'politische Kundgebung' (z.B. eine Demo), so der Gesetzeswortlaut, nicht vorgesehen. Das Versammlungsgesetz steht im Verfassungsrang, das heißt, dass es über anderen Gesetzen wie z.B. der Straßenverkehrsordnung steht. Das wiederum bedeutet, dass - falls eine Demonstration mal spontan durchgeführt wird - diese nie 'illegal' sein kann, weil eben das Grundrecht auf 'Versammlungsfreiheit' über anderen Rechten wie z.B. dem aufrechten Verkehrsfluss steht. Nur in wenigen Fällen, wenn z.B. die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist oder bei NS-Wiederbetätigung, kann die Polizei die Demo, egal ob spontan oder 'angemeldet' auflösen, was sie mittels Megaphon tun muss. Wenn eine Demonstration 'spontan', als ohne verwaltungspolizeiliche 'Anzeige' abgehalten wird, dann kann im schlimmsten Fall von der zuständigen Behörde eine Verwaltungsstrafe verhängt werden.

Auf eine Demo/politische Kundgebung solltet ihr mitnehmen: einen amtlichen Lichtbildausweis (FührerInnenschein, StudentInnen-, SchülerInnenausweis, Pass...), was antialkoholisches zu Trinken, falls es mal länger wird und die Rechtshilfenummer (am besten in schriftlicher Form auf eurem Unterarm). Dinge wie Adress- und Notizbücher, Kalender, Fotos, Taschenmesser, Pfeffersprays, Hunde, Drogen und Alkohol haben auf einer Demo nix verloren. Mensch sollte sich auch bewusst sein, dass Handys mit ihren Telefonlisten ebenfalls eine Gefahrenquelle darstellen (auch ausgeschalten), sollten sie in falsche Hände fallen. Außerdem muss immer damit gerechnet werden, dass über eure Handys Bewegungsprofile erstellt werden, da jedes Handy eine Art Peilsender ist. Auch wer wann wo mit wem telefoniert hat, ist für die Polizei sehr einfach mittels Fax an den Handyprovider in Erfahrung zu bringen. Daher unser Tipp: Handy zuhause lassen oder ausschalten und nur im Notfall wieder einschalten!

Geht gemeinsam mit anderen Menschen zum Treffpunkt, damit bei Vorfeldkontrollen keinEr alleine ist und verlasst auch gemeinsam wieder die Demo. Bleibt auf der Demo zusammen und versucht den Infofluss aufrechtzuerhalten (achtet z.B. auf Megaphondurchsagen).

Erfahrungsgemäss laufen in der Demo selber immer wieder ZivilpolizistInnen mit, die mehr oder weniger schlecht getarnt sind... Schreit daher nicht eure Namen herum, sondern sprecht andere eher mit 'hey du' an. Außerdem wird am Rande von Demos meist heftig von der Polizei gefilmt; Menschen, die ihre Gesichtszüge durch Tücher, Hassis... unkenntlich machen, sich also vermummen, um ihre Identitätsfeststellung zu verhindern oder erschweren machen sich nach dem Vermummungsverbot strafbar. Dieses Gesetz besteht seit September 2002 und zur Zeit gibt es nur ganz wenig Erfahrung im Umgang mit dem Vermummungsverbot. Fest steht aber, dass Menschen, die im Rahmen eines (versteckten) Theaters Masken tragen oder geschminkt sind, ja nicht ihre Identität verschleiern wollen, sondern eben Teil einer Inszenierung sind.
Des weiteren verbietet das Vermummungsverbot theoretisch das Mitführen von Ketten, Stangen, Trinkflaschen, Nietengürtel usw, kurz von 'Gegenständen, die geeignet sind, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben', so der Gesetzeswortlaut. Was also genau darunter fällt, hängt von den jeweiligen BeamtInnen ab und es ist schwer einschätzbar, ob sie z.B. in Vorkontrollen Menschen Trinkflaschen oder Nietengürtel abnehmen werden. Rein gesetzlich wäre es jedenfalls möglich.
Das Vermummungsverbot im Wortlaut: no-racism.net

Festnahme - selber + ZeugIn
Wenn du selbst festgenommen wirst: versuche ruhig zu bleiben und nicht panisch zu reagieren. Egal was die BeamtInnen sagen oder wie, sie werden versuchen, dir Angst zu machen, dich einzuschüchtern, dich klein zu kriegen. Versuche direkt bei der Festnahme Umstehenden mitzuteilen, wer du bist (also Name, Geburtsdatum und Meldeadresse), damit diese die Rechtshilfe informieren können. Wenn du noch nicht volljährig, das heißt unter 18 bist, hast du das Recht auf eine volljährige Vertrauensperson, die die ganze Zeit über anwesend sein darf.

Wahrscheinlich wirst du von den PolizistInnen auf eine Wache gebracht, wo du das Recht auf zwei erfolgreiche Anrufe hast (§178 StPO). Unser Tipp ist es, dein Recht auf diese Telefonate höflich aber bestimmt einzufordern. Ruf dann die Rechtshilfe oder, falls du diese nicht erreichst, eine Person deines Vertrauens an und teile deine Festnahme mit, sowie Namen, Geburtdatum, wo du festgenommen wurdest und wo du vermutest, gerade zu sein (welche Wachstube), ob noch andere mit dir festgenommen worden sind und wen die Rechtshilfe verständigen soll (z.B. deine Eltern...).
Außerdem muss dir die Polizei mitteilen, warum du festgenommen wurdest und dass du das Recht auf Aussageverweigerung hast, was dich nicht belasten kann (§7 Abs 2 StPO).

Lass dich in Polizeigewahrsam auf keinerlei Gespräche mit den BeamtInnen ein, selbst die harmlosesten Gespräche (Wetter, Haustiere...) mit ihnen können zu Punkten führen, die du besser nicht erzählst. Lass dich nicht von ihrer Freundlichkeit oder Aggressivität (oder beidem) verunsichern, die PolizistInnen sind für genau diese Situationen geschult worden und würden allzu gerne wissen, was du nicht alles gemacht hast, wo du organisiert, mit wem du angereist bist usw. Sag einfach, dass du von deinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machst (§7 Abs 2 StPO). Wir empfehlen dir (wie die meisten RechtsanwältInnen übrigens auch), bei der Polizei weder eine Aussage zu machen noch irgendetwas zu unterschreiben, da alles gegen dich verwendet werden kann und auch wird. Für allfällige Aussagen ist später, nach eingehenden Beratungen mit Rechtskundigen oder einEr AnwältIn noch immer Zeit. Auch wenn BeamtInnen dir einreden wollen, dass eine Aussage dich entlastet oder das Strafausmass geringer wird, vergiss nicht: Über strafbare Handlungen zu urteilen ist Sache des Gerichts, nicht Sache der Polizei!

Es kann sein, dass bei Festgenommenen eine erkennungsdienstliche Behandlung nach §65 SPG durchgeführt wird. Das bedeutet, sie werden von dir Fingerabdrücke nehmen und Fotos machen. Die BeamtInnen sind dazu berechtigt, diese Maßnahmen auch mit 'Zwangsgewalt' durchzusetzen (§78 SPG); aber wer sagt denn, dass mensch nicht besonders lustig auf den Fotos auskucken darf?!
Andere 'Untersuchungen', wie z.B. eine Körperhöhlendurchsuchung, dürfen nur von PolizeiärztInnen oder GerichtsmedizinerInnen vorgenommen werden, wenn der Verdacht besteht, dass Drogen in Körperöffnungen versteckt werden. Du hast allerdings nicht mehr das Recht auf Wahl einer Person deines Geschlechts.

Als Richtlinie für die Dauer der Festnahme gilt:
Bei Verwaltungsübertretungen wie z.B. Erregung öffentlichen Ärgernisses, Lärmbelästigung musst du nach spätestens 24 Stunden wieder freigelassen werden.

Bei gerichtlich strafbaren Delikten wie z.B. Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt... musst du spätestens nach 48 Stunden freigelassen oder innerhalb derselben Frist von der Polizei aufs nächste Gericht gebracht werden. Am Gericht wiederum musst du 'unverzüglich, längstens aber binnen 48 Stunden' von der/dem UntersuchungsrichterIn vernommen werden. DiesEr entscheidet dann, ob du freikommst oder ob Untersuchungshaft verhängt wird. Auch bei diesem Verhör muss weder die Wahrheit noch irgendetwas gesagt werden. Wenn U-Haft verhängt wird, dann bekommst du einen schriftlichen Haftbefehl ausgestellt.... Außerdem solltest du dann schon mit einEr AnwältIn von draußen Kontakt gehabt haben.

Wichtig: Wenn du freikommst, dann teile das bitte unverzüglich der Rechtshilfe mit!

Außerdem solltest du ein Gedächtnisprotokoll verfassen, indem du detailgetreu beschreibst, was genau passiert ist. Diese Gedächtnisprotokolle dienen der Nachvollziehbarkeit des Geschehenen, also auf keinen Fall veröffentlichen, noch per Mail durchs Netz schicken, sondern an einem sicheren Ort verwahren oder der Rechtshilfe übergeben!

Solltest du in Polizeigewahrsam schlecht behandelt worden sein, dann hast du im Nachhinein die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat einzulegen. Die Rechtshilfe wird dich dazu gerne beraten!
Solltest du verletzt worden sein, dann suche umgehend eine ÄrztIn deines Vertrauens auf, lass dir alles bescheinigen (ärztliches Attest) und mache von deinen Verletzungen Fotos! Bei einem eventuellen Gerichtsverfahren kann das alles sehr nützlich sein!

Wenn du eine Festnahme beobachtest: Versuche Namen, Adresse und Geburtsdatum von der festgenommenen Person zu erfahren, um diese Daten der Rechtshilfe mitteilen zu können. Ruf die Rechtshilfe an und sag ihr außerdem, wo die Festnahme erfolgte. Des weiteren kann versucht werden, die involvierten BeamtInnen zu fragen, wohin die festgenommene Person gebracht wird, warum die Festnahme erfolgte und wie die Dienstnummern der 'amtshandelnden' BeamtInnen lauten.

Wenn Leute verletzt sind
Versucht sie aus der Gefahrenzone zu bringen, beruhigend auf sie einzuwirken und Personen ausfindig zu machen, die Sani-Zeux (Erste-Hilfe-Kasten) bei sich haben. Lasst Verletzte nie alleine! Wenn ihr das Gefühl habt, dass die Verletzung schwerer ist oder ihr alleine damit nicht mehr klar kommt, dann verständigt die Rettung und findet eine Vertrauensperson, die die Rettung mit ins Krankenhaus begleitet.

Platzverbot/Platzverweis
Manchmal weist die Polizei Menschen von diversen öffentlichen Plätzen weg und erteilt ihnen ein sogenanntes Platzverbot nach §36 SPG. Dies muss aber aus bestimmten Gründen erfolgen, was meist damit begründet wird, dass an einem bestimmten Ort eine allgemeine Gefahr für Leben und/oder Eigentum besteht, sich andere Menschen davon gestört fühlen und alle anderen Mittel, wie z.B. die Bitte sich leiser zu verhalten, nicht Wirkung gezeigt hat.
Spätestens 6 Stunden nach Aussprache des Platzverbots tritt dieses wieder außer Kraft und der Ort kann wieder betreten werden. Wenn gegen das Platzverbot verstoßen wird, dann kann eine Verwaltungsgeldstrafe verhängt werden.